Bei einem vom Jobcenter als notwendig anerkannten Umzug mit einer entsprechenden Zusicherung hinsichtlich der Umzugskosten sind auch die Kosten für Telefon- und Internetanschluss sowie die für einen Nachsendeantrag vom Jobcenter zu übernehmen, BSG v. 10.08.2016, B 14 AS 58/15 R