Das LSG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil v. 01.07.2015 – L 13 SB 68/13 entschieden, dass die Voraussetzungen für das Merkzeichen „G“ nicht voliegen, wenn mind. 2 km in 30 Minuten zurück gelegt werden können. Das hierbei mitunter sogar starke Schmerzen auftreten sei unerheblich.

Dies zeigt, was passiert, wenn man bei einer Untersuchung die „Zähne zusammen beißt“. Bei starken Schmerzen ist es völlig in Ordnung eine Pause einzulegen oder die Untersuchung ganz abzubrechen.