Gefälligkeiten und Verantwortlichkeiten
In der Welt der Gefälligkeiten gelten besondere rechtliche Regelungen, wie ein Fall vor dem Amtsgericht München verdeutlicht. Ein Mann hatte seinem Bruder für den Fall von Notfällen einen Wohnungsschlüssel überlassen. Als er diesen zurückforderte und ihn nicht erhielt, entschied er sich, das Schloss austauschen zu lassen – eine Entscheidung, die mit Kosten von 700 Euro verbunden war.
Das Amtsgericht München betonte dabei, dass die Haftung bei reinen Gefälligkeiten eingeschränkt ist. Insbesondere bei Nachbarschaftshilfe ohne erkennbaren Rechtsbindungswillen, insbesondere zwischen Geschwistern, ist ein vertraglicher Anspruch ausgeschlossen.
Ein Blick auf die Rechtslage
Die Richter lehnten auch eine Haftung wegen unerlaubter Handlung ab und erkannten höchstens Ansprüche für die Kosten eines Ersatzschlüssels an. Diese Einschätzung mag nicht für jeden überzeugend sein, da im Falle einer verlorenen oder gestohlenen Schlüsselübergabe durchaus böse Absichten im Spiel sein könnten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Argumentation des Amtsgerichts München hauptsächlich für den Fall gilt, dass der Schlüssel verloren ging oder gestohlen wurde (Aktenzeichen 222 C 14447/23). Für weitere rechtliche Fragen oder Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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